Pflegekraft und Fachärztin für Palliativmedizin versorgen eine Patientin in der spezialisierten ambulanten Palliativversorung

SAPV für Ärzte

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

mit Ihnen gemeinsam möchten wir die ambulante Versorgung von schwerstkranken Patientinnen und Patienten gestalten. Wir betreuen die Betroffenen und ihre Angehörigen dort, wo sie zu Hause sind.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Folgende Voraussetzungen bestehen für die Aufnahme in die SAPV: nicht heilbare, fortgeschrittene, weit fortgeschrittene Erkrankung

  • begrenzte Lebenserwartung
  • besonders aufwändige Betreuung/Versorgung
  • kein kurativer Therapieansatz erwünscht oder sinnvoll
  • hohe Symptomlast, hoher Versorgungsbedarf unter kurativem Therapieansatz
  • dem Wunsch, die verbleibende Zeit zu Hause oder im Pflegeheim zu verbringen

SAPV wird auf dem Muster 63 verordnet. Um eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen sicherzustellen, ist ein sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen der Verordnung Grundvoraussetzung.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter.

Außer der Verordnung sind uns für einen guten Start in die Versorgung hilfreich:

  • Medikationsplan
  • ein möglichst aktueller Arztbrief
  • Kontaktdaten zu Patient/Angehörigen

Nein, die SAPV kommt ergänzend zur fachärztlichen und/oder hausärztlichen Betreuung hinzu. Hausärztliche Tätigkeiten bleiben von SAPV unberührt.

Wir streben einen engen Austausch mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen an. Nach Aufnahme in die SAPV erhalten Sie einen Medikationsplan. Gerne tauschen wir uns persönlich/telefonisch zum Versorgungs- und Begleitungsverlauf aus. Bei Hausbesuchen finden Sie alle relevanten Informationen auch in der SAPV-Patientenmappe.

Die SAPV ist berechtigt, bei Teilversorgung alle palliativmedizinisch und pflegerisch erforderlichen Medikamente, Heil- und Hilfsmittel zu rezeptieren. Die Hausmedikation wird weiterhin durch die bisher verordnenden Ärzte verschrieben.