Eine Palliativärztin informiert einen Angehörigen über die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Neuhofen

Für wen wir da sind

Die SAPV richtet sich an schwerkranke Patientinnen und Patienten mit körperlichen, seelischen und sozialen Belastungen. Diese Krankheiten können Tumorerkrankungen, aber auch Erkrankungen sein, die einzelne Organe (Leber, Lunge, Niere, Herz) oder das Nervensystem betreffen. 

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat per Gesetz das Recht auf eine umfassende Palliativversorgung in häuslicher Umgebung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Sie benötigen eine Verordnung. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, Ihren Klinikarzt oder auch Ihren Facharzt nach einer „SAPV-Verordnung“ Muster 63.

Lernen Sie unser SAPV-Team kennen

Unsere Kompetenzen

  • Spezielle Schmerztherapie und Pain Nurse
  • Apparative palliativmedizinische Behandlungsmaßnahmen (z.B. Schmerzpumpen)
  • Verordnung und Überwachung (par)enteraler Ernährung im Rahmen der Palliativversorgung
  • Aszitespunktionen in der Häuslichkeit
  • Versorgung von Drainagen (z.B. pulmonal, abdominell)
  • 24-Stunden Rufbereitschaft, Kriseninterventionsbereitschaft
  • Sterbebegleitung, dort wo der Patient/die Patientin zu Hause ist
  • Vorausschauende Kriseninterventionsplanung mit Schulung von Angehörigen, Patientinnen und Patienten
  • Vermittlung, Organisation weiterer Dienste wie Pflegedienste, Physiotherapeuten, ambulanter Hospizdienst etc.
  • Wundmanagement
  • Ethische Fallberatung
  • Sprachkenntnisse in Türkisch, Ungarisch, Spanisch auf muttersprachlichem Niveau