Die SAPV richtet sich an schwerkranke Patientinnen und Patienten mit körperlichen, seelischen und sozialen Belastungen. Diese Krankheiten können Tumorerkrankungen, aber auch Erkrankungen sein, die einzelne Organe (Leber, Lunge, Niere, Herz) oder das Nervensystem betreffen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat per Gesetz das Recht auf eine umfassende Palliativversorgung in häuslicher Umgebung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Sie benötigen eine Verordnung. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, Ihren Klinikarzt oder auch Ihren Facharzt nach einer „SAPV-Verordnung“ Muster 63.