Eine Palliativmedizinerin bespricht mit einer Angehörigen die Medikamentengabe einer Patientin der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in Otterstadt

Häufige Fragen zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Wir möchten Ihnen hier wichtige Informationen rund um das Thema SAPV bereitstellen. Sie finden Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollten Fragen offen bleiben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Die Abkürzung SAPV steht für Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Menschen mit nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschritten Erkrankungen werden in ihrem zu Hause, bei ihren Angehörigen, in einem Pflegeheim, in einem Hospiz oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe versorgt. Ziel ist die Linderung der Beschwerden und die Steigerung ihrer Lebensqualität.

Jeder gesetzlich Versicherte, der an einer nicht heilbaren, fortgeschrittenen und/oder weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet und durch z.B. Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Angst belastet ist, hat Anspruch auf eine SAPV. Dieser Anspruch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert (§ 37b. SGB V).

Ja, der Anspruch ist nicht auf Tumorerkrankungen beschränkt. Auch Patientinnen und Patienten mit z.B. neurologischen Erkrankungen wie ALS, fortgeschrittener Demenz oder M. Parkinson können Anspruch haben, genauso wie Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der Inneren Organe, wie z.B. Herzinsuffizienz, COPD oder Leberzirrhose. Wir beraten Sie gerne.

Nein, ein Pflegegrad wird nicht benötigt.

Nein, aber gerne unterstützen wie Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst. Wir bieten Beratung, Schulung und Anleitung für Patientinnen und Patienten, deren Angehörige aber auch für Pflegekräfte im Bezug auf palliative pflegerelevante Themen.

Ja, eine chemotherapeutische Behandlung und eine palliative Versorgung zu Hause ergänzen sich und können dazu führen, dass die Lebensqualität deutlich gesteigert wird. Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist immer ein ergänzendes Angebot.

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten entstehen keine Kosten, die Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten ist die Kostenübernahme vorab mit den Krankenkassen zu klären. Es können Zuzahlungen für Arzneimittel und Hilfsmittel anfallen.

Ja, die Versorgung durch unser Team erfolgt in enger Abstimmung mit Ihrem Hausarzt. Er bleibt weiterhin Ihr Ansprechpartner.

Dies richtet sich nach dem ganz persönlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten: mindestens 1x/Woche kommt eine Palliative-Care-Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause, je nach Situation kann es aber auch sein, dass mehrfach täglich Hausbesuche stattfinden. Eine Palliativärztin kommt ebenfalls regelmäßig und situationsabhängig zu Hausbesuchen.

SAPV wird auf dem Verordnungs- Muster 63 verordnet.

Haus- oder Fach- , Krankenhausärztinnen und -ärzte können SAPV verordnen.

Bei Aufnahme in die SAPV erhalten Sie und Ihre Angehörige eine Telefonnummer von uns, auf der Sie uns ausserhalb der Bürozeiten bei Beschwerden und Belastungen erreichen können. So ist zusätzliche Hilfe jederzeit möglich.

Auf Ihren Wunsch hin, kann die Ihnen bekannte Apotheke oder Ihr Sanitätshaus die Versorgung übernehmen und wir unterstützen bei der Organisation. Zusätzlich kooperieren wir mit Apotheken und einem Sanitätshaus, um bei Bedarf zeitnah die Versorgung mit erforderlichen Medikamenten und Hilfsmitteln sicher koordinieren zu können.